Donnerstag, 18. August 2016

Widerrechtliche Zahlungen aus den Rücklagefonds der Krankenkassen!

Frau Merkel bedient sich dreist aus den Überschüssen und Rücklagefonds der Krankenkassen, um der überbordenden Kosten für die medizinische Versorgung der Millionen Schein-Asylanten Herr zu werden. Die Beitragszahler sollen die Löcher stopfen und Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen in Kauf nehmen. Außerdem will sie damit einen Teil der Staatsschulden abbauen!


Vor zwei Wochen habe ich meine Krankenkasse gebeten, mich über die "Rechtsgrundlage" aufzuklären, warum in der Türkei lebende Familienangehörige (Eltern, Kinder, Brüder und Schwestern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen, etc.) von türkischen Beitragszahlern Leistungen und Zahlungen erhalten, obwohl sie keine Beiträge zahlen und auch keinen Wohnsitz in Deutschland haben. 

Die Antwort kam heute und bestand aus 3 Sätzen: "...zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei besteht ein bilaterales Abkommen. Eine konkrete Fragestellung, die Ihr Versicherungs- verhältnis betrifft ist für uns nicht ersichtlich. Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleiben".

Ich habe daraufhin wie folgt geantwortet:

>>Sehr geehrter ...!

Danke für die Information über ein bestehendes "bilaterales Abkommen" 
zwischen der BRD GmbH und der Türkei. Ich setze einmal voraus, dass 
Ihnen bekannt ist, dass Deutschland kein souveräner Staat ist und wir von 
einer im Handelsregister Frankfurt am Main eingetragenen BRD GmbH 
(Registrierungs-Nr. 51411, Stammkapital 25.000 €) - also einer FIRMA - 
verwaltet werden.

Diese Tatsache wurde in der Vergangenheit von mehreren Quellen (darunter
auch Politiker wie Schäuble und Gabriel!) öffentlich gemacht und auch vom
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt. Außerdem ist "Deutschland"
in der Länderauflistung der UN (Vereinten Nationen) als "Feindesland"
ausgewiesen, was damit im Zusammenhang steht, dass wir noch immer keinen 
FRIEDENSVERTRAG mit den Alliierten Mächten haben, also nach wie vor 
eine "besetzte Zone" sind und unter Kriegsrecht stehen. 

Insofern kann Frau Angela Merkel mit Drittländern keine Verträge und 
Abkommen schließen, weil ihr dazu die Legitimation fehlt - was Frau 
Merkel aber nicht weiter stört!

Ich komme zurück, auf Ihre Annahme, dass die Zahlungen in Millionenhöhe, 
die nun aus den Rücklagefonds der deutschen Krankenkassen zweckentfremdet 
verwendet werden sollen, in keinem Zusammenhang stehe zu meinem 
Versicherungsverhältnis. Ihrer Auffassung kann ich nicht folgen!

Diese aus Mitgliedsbeiträgen entstandenen Überschüsse sind m.M. nach 
ausschließlich zum Wohle der KK-Mitglieder zu verwenden! Darüber sollte 
wohl keinerlei Zweifel bestehen!

Aufgrund dem widerrechtlich von Frau Merkel mit der Türkei geschlossenen
bilateralen Abkommen mit der Türkei zahlen deutsche KK für Leistungen an 
NICHT-Mitglieder, die zudem noch nicht einmal einen "Wohnsitz in 
Deutschland" innehaben!

Im Grundgesetz verankert ist das "Gleichheits-Prinzip" (GG Artikel 3, 
Absatz 2). Dieses GG wird aber ausgehebelt, wenn in Deutschland lebende 
KK-Mitglieder mit Migrationshintergrund andere und höhere Leistungen/
Zahlungen erhalten, als Deutsche!!!

Durch die realitätsfremde "Flüchtlings"-Politik von Frau Merkel und das 
illegale Einschleusen von Millionen Menschen ohne jedes Recht auf Asyl 
- übrigens ein schwerwiegender Straftatbestand - erhalten diese INVASOREN 
nun ebenfalls Leistungen/Zahlungen aus den Beitragstöpfen der Krankenkassen, 
und das, ohne Mitglied zu sein und ohne jemals Beitragszahlungen geleistet zu 
haben!

Damit erfahren "zahlende Mitglieder" einen noch nicht abzusehenden und 
von der Höhe her derzeit (noch) nicht bezifferbaren Schaden, denn die 
Beitragszahler sind es schließlich, die die Löcher wieder stopfen sollen 
mit Beitragserhöhungen (wurden bereits angekündigt) und Leistungs-
kürzungen, die erfahren wir schon über Jahre hinweg in immer 
ausgeprägterem Maße!!!

Zusammenfassend möchte ich Ihre Aufmerksamkeit nochmals darauf 
hinlenken, dass das "bilaterale Abkommen" mit der Türkei, dass die 
KK seit der Unterzeichnung (da würde mich das Unterzeichnungsdatum 
interessieren!) de jure null und nichtig ist, ebenso wie Leistungen/
Zahlungen der KK an Illegal Eingereiste, die keinerlei Recht auf Asyl 
haben. 

Frau Merkels Liste an Straftaten ist lang, aber auch die Krankenkassen 
machen sich der "BEIHILFE" und "VERUNTREUUNG" schuldig, 
indem die Überschüsse und Rücklagenfonds zweckentfremdend verwendet 
werden!

Ich würde Sie bitten, mir alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen, 
die das Vertragsverhältnis zwischen Ihrer KK und den Mitgliedern betreffen, 
zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen<<



Ich werde zu gg. Zeit über den weiteren Verlauf der Dinge berichten!

Renate Shany´Sha Rehberg